Dienstag, 11. Juni 2013

Terrorkino. Angst/Lust und Körperhorror



Marcus Stiglegger: Terrorkino. Angst/Lust und Körperhorror, Berlin 2010

Dr. Marcus Stiglegger dürfte vielen Fans des Horrorfilms durch seine Bücher, Zeitschriftenaufsätze und Audio-Kommentare bekannt sein. Seine Verdienste um das Genre sind unumstritten, doch mit dieser Publikation hat er sich wahrlich keinen Gefallen getan. Aufgabe des Buches „Terrorkino. Angst/Lust und Körperhorror“ soll es sein, „jene als 'torture porn' inkriminierte Tendenz des US-amerikanischen und internationalen Kinos ernsthaft zu analysieren“ (S. 17) und die Reflexion gesellschaftlicher Wirklichkeit, die sich in Filmen wie „Hostel“, „Saw“, „American Crime“ etc. abzeichnet, „in ihrer ganzen Konsequenz zu untersuchen“ (S.17). Man ahnt schon, dass diese hehren Ziele in einem so kurzen, zur Buchform aufgeblähten Aufsatz kaum erreicht werden können.

In aller Ausführlichkeit beschreibt er im ersten Kapitel einen realen Mordfall in den USA, der Grundlage für den Film „An American Crime“ war (was aber bereits den meistens Fans schon vorher bekannt gewesen sein dürfte) und der wohl verdeutlichen soll, dass auch in der Realität im bürgerlichen Milieu Aggression, Bestialität und Folterpotenzial schlummern. Doch das ist nicht neu, ebensowenig wie es neu ist, dass Horrorfilme schon immer das politische und gesellschaftliche Geschehen und die Ängste der Zeitgenossen aufnahmen, spiegelten und modifizierten. Das war in Folge des Vietnamkrieges so, und auch die Folterhorrorfilme wie „Hostel“ & Co. sind im Grunde logische Konsequenz von 9/11. Der moderne Horrorfilm sei, so Stiglegger, Reflexion gesellschaftlicher Wirklichkeit, der Körper nach 2001 durch Terror, Krieg und Folterskandale in seiner Versehrbarheit deutlich ins Zentrum der Wahrnehmbarkeit der Öffentlichkeit gerückt. „Auch bizarre Ereignisse wie die Taten des pädophilen Killers Marc Dutroux in Belgien, die jahrelange Gefangenschaft von Natascha Kampusch und der Fritzl-Familie in Österreich sowie der 'Kannibalenmord' von Rothenburg reizten die abgründige Phantasie von Publikum und Filmemachern gleichermaßen“, so Stiglegger (S. 95 f.). Der Autor behauptet diesen Zusammenhang, der wahrscheinlich sogar stimmt, einfach, und das nicht als Erster. Aber das war es dann auch schon. Der Anspruch, die Reflexion gesellschaftlicher Wirklichkeit „in ihrer ganzen Konsequenz zu untersuchen“, wird nicht annähernd eingelöst.

Die Passagen des Buches, in denen Stiglegger versucht zu erklären, warum Menschen sich Terrorfilme überhaupt anschauen, werden ebenso oberflächlich abgehandelt, kaum Hinweise auf Rezeptionsforschung und Ähnliches. Stiglegger behauptet einfach, ohne zu belegen. Er unterstellt eine Art sadomasochistisches Verhältnis zwischen Film und Zuschauer, verweist darauf, dass sich der Rezipient sowohl mit Täter als auch mit Opfer identifizieren und daraus Vergnügen ziehen könne, er spricht von einer seduktiven (verführerischen) Wirkungsmächtigkeit des Terrorfilms etc. etc. Nichts Neues eigentlich. Sein geschichtlicher Überblick („Die Genese des Terrors“) ist eine lieblose Aneinanderreihung von Filmtiteln, die noch dazu durch ihre Häufigkeit und Versalschreibung über Seiten hinweg für ein unruhiges Schriftbild sorgen.

Das ganze Buch kommt einem vor wie alter Wein in neuen Schläuchen. Die Schläuche sind dann die neuen Begriffe, mit denen er bisweilen arbeitet. Die modernen Horrorfilme seit Anfang der 60er-Jahre bezeichnet Stiglegger als „Terrorfilme“, ein Subgenre „zwischen Horrorfilm und Thriller“ (S. 56). Auch mit diesem Begriff habe ich meine Probleme. Ich fände es weniger verwirrend, wenn er nur Filme wie „Hostel“ und „Saw“ als „Terrorfilme“ bezeichnet, also die Folterfilme, die ab Anfang des 21. Jahrhunderts entstanden sind. Doch auch das ist problematisch. Der Begriff Terror ist im allgemeinen Sprachgebrauch zu sehr mit Attentaten und Bombenexplosionen, also Terroranschlägen konnotiert. Ich glaube nicht, dass sich der Begriff, außer im akademischen Diskurs, durchsetzen wird und Sinn macht. Kaum vorstellbar, dass man aus der Videothek nach Hause kommt und seiner Partnerin/Freunden erzählt, dass man sich einen „Terrorfilm“ ausgeliehen habe. Geht es da um einen Anschlag auf die USA oder um durchgeschnittene Achillesfersen? Als Begriff für ein Genre oder Subgenre taugt Terrorfilm meiner Meinung nach nicht, zumindest bringt er keine wirklichen Verbesserungen gegenüber Einordnungen wie Slasherfilm, Folterhorror, Backwood-Horror etc. Abgesehen davon umfasst Stigleggers Begriff des „Terrorfilms“ eine Gruppe von Filmen ab 1974 („The Texas Chain Saw Massacre“), die einige Vorboten in den 60er-Jahren hatten, bis in die Gegenwart. Und hier hat er neben dem Problem der semantischen Zweideutigkeit ein Problem, das viele Genrebegriffe haben, nämlich zahlreiche unterschiedliche Filme unter einen Hut zu bringen.

Am interessantesten fand ich noch Stigleggers zivilisationskitischen Ansatz, der postuliert, dass „mit der voranschreitenden Virtualisierung des Alltagslebens in den westlichen Industriestaaten eine weitgehende Entfremdung vom Körper eingesetzt (habe), der im 'torture porn' symbolisch zurückerobert wird“ (S. 96). Nachvollziehbar und wichtig ist auch der Hinweis auf den Zusammenhang von Horrorfilm/Terrorfilm und einem immer unmenschlicher werdenden Kapitalismus, der letztendlich sogar den Menschen und seinen Körper nur noch im Hinblick auf die Nützlichkeit für Markt und Produktion definiert. Das Terrorkino spiegele „den realen Horror eines (neoliberal entfesselten) Kapitalismus, dessen destruktiver Endpunkt die totale und willkürliche Verfügungsgewalt über die in Waren verwandelten Menschen ist“ (S. 98). Diesen Aspekt sollten auch die Zensoren aller Länder bedenken. Die Welt ist nicht so brutal, weil Horrorfilme zu Gewalt anregen, sondern Horrorfilme spiegeln nur die zunehmend brutaler werdende reale Welt. Da hilft Zensur von Kunstwerken gar nichts! 

Der Hauptgrund, weswegen ich aber von diesem „Buch“ eher abrate, ist das miserable Preis-Leistungs-Verhältnis. Hier wurde aus einem gefühlten 20-Seiten-Aufsatz (wenn ich Typografie und Format von wissenschaftlichen Zeitschriften oder Aufsatzbänden zugrunde lege) ein Buch gezaubert, für das der Verlag sage und schreibe 9,90 Euro (in Worten: neun Euro neunzig) verlangt. Das Buch hat in etwa die Maße eines Reclam-Heftchens. Das allein wäre ja nicht so schlimm. Damit man aber auf rund 92 Seiten kommt, wurde die Schrift in einer Punktgröße gesetzt, die mich an Bücher für Sehbehinderte mit Großbuchstaben erinnert. Eine Seite besteht aus 26 Zeilen à circa 40 bis 45 Anschlägen. Hätte man die Schriftgröße eines durchschnittlichen Reclam-Heftchens benutzt, wäre wohl kaum ein 50-Seiten-„Buch“ herausgekommen. Und wenn man dann noch die vielen Bilder abzieht... Weil rund 50 doppelseitig bedruckte Seiten immer noch nicht viel hermachen, hat man so ziemlich das dickste Papier genommen, das bei der Größe des Buches noch zu verwenden war. So kommt man dann auf circa einen Zentimeter Dicke. Ist eigentlich juristisch festgelegt, wann man von „Buch“ und wann von „Heftchen“ sprechen muss? In Anlehnung an die oben zitierten Worte Stigleggers spiegelt das Buch meiner Meinung nach den realen Horror eines (neoliberal entfesselten) Kapitalismus, dessen destruktiver Endpunkt die totale und willkürliche Verfügungsgewalt von Verlagen und Autoren über die Definition des Wortes Buch ist. Gäbe es in Analogie zu Foodwatch ein Bookwatch, so ginge der goldene Windbeutel an Verlag und Autor von „Terrorkino. Angst/Lust und Körperhorror“. Zumindest, wenn es nach mir ginge... Marcus Stiglegger, das können Sie besser! Oder brauchten Sie das Geld?